25.7.1997, im Zeughauskino.
Ein Westberliner Oberstaatsanwalt strengt einen politischen Sensationsprozeß gegen einen vermeintlichen Ostberliner Menschenräuber an, um eine Stelle beim Bundesgerichtshof zu „ergattern“. Der satirisch gemeinte Film paßte nach seiner Fertigstellung 1955 nicht in die aktuelle politische Situation des „Neuen Kurses“. Die Uraufführung folgte erst im Oktober 1957, als die Tauwetter-Periode schon wieder vorbei war, auf besondere Anweisung jedoch nur in der Provinz. Erst nach 40 Jahren erlebt Der Fackelträger seine Berlin-Premiere im Zeughauskino!
Einführung: Ralph Eue