Der Frankfurter Auschwitz Prozess (1963-1965) gilt als Auslöser einer öffentlichen Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland. Trotz einer in den Jahren zuvor von der Adenauer-Regierung praktizierten „Vergangenheitspolitik“ (Norbert Frei), die die von den Alliierten betriebene juristische Ahndung von NS-Verbrechen nahezu zum Erliegen brachte, fanden auch in den 1950er Jahren Prozesse wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen statt. Das Filmprogramm bündelt zwei kurze Dokumentarfilme, die einen Einblick in frühe NS-Prozesse geben und exemplarisch zeigen, welche Tatkomplexe in Bezug auf den Nationalsozialismus in den 1950er Jahren in der Medienöffentlichkeit wahrgenommen und diskutiert wurden. Da es in der Bundesrepublik bis 1963 noch möglich war, Film- und Fernsehaufnahmen während einer laufenden Gerichtsverhandlung anzufertigen, ermöglicht das Programm auch einen Blick auf den Ablauf eines Strafprozesses in der noch jungen Bundesrepublik. Der Prozess Huppenkothen thematisiert die Verhandlung gegen zwei ehemalige NS-Juristen, die noch kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs an Todesurteilen gegen einige Mitglieder des konservativen Widerstands gegen Adolf Hitler beteiligt waren. KZ-Schergen zeigt den Prozess gegen zwei ehemalige Aufseher des Konzentrationslagers Sachsenhausen, die wegen zahlreicher schwerer Gewaltverbrechen vor Gericht gestellt wurden.
Einführung: Götz Lachwitz (Universität Hamburg)
Am Freitag, den 19. Juni 2015 um 19 Uhr im Zeughauskino.